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GEZ ummelden bei Umzug – so geht’s ohne Stress

BB-Verpackungen GmbH
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Inhaltsverzeichnis

GEZ ummelden – aber warum eigentlich?

Dein Umzug ist geschafft und jetzt fragst du dich vielleicht: „Ich hab doch gar keinen Fernseher – warum muss ich überhaupt Rundfunkbeitrag zahlen?“ Oder: „Warum will die GEZ meine neue Adresse wissen?“

Die kurze Antwort: Weil es längst nicht mehr nur um TV geht und weil der Beitrag pro Wohnung erhoben wird, egal ob du streamst, Radio hörst oder einfach nur wohnst.

Was du heute als „GEZ“ kennst, heißt offiziell Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Und der sorgt dafür, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird – unabhängig wie viele Geräte du benutzt um Nachrichten zu hören. Deshalb brauchst du bei einem Umzug einen klaren Schnitt: neue Adresse melden vermeidet viel Ärger.

Wer ist die GEZ – und was hat sie mit deiner Adresse zu tun?

Die „GEZ“ war bis 2013 für das Einziehen der Rundfunkgebühr zuständig. Heute übernimmt das der Beitragsservice. Der Beitrag heißt jetzt „Rundfunkbeitrag“ und lag 2025 bei 18,36 € im Monat – für jeden Haushalt.

Ob du allein wohnst, mit Partner oder in einer WG: Es zählt die Wohnung, nicht die Person. Und damit klar ist, wer zahlt und für welche Adresse, musst du deine neue Anschrift nach einem Umzug selbst melden. Die Meldeämter geben diese Info nicht automatisch weiter – das liegt bei dir.

Wann musst du dich beim Beitragsservice ummelden?

Kurz gesagt: Immer dann, wenn sich deine Wohnsituation ändert.

  • Du ziehst in eine neue Wohnung
  • Du ziehst innerhalb einer Stadt um
  • Du wohnst plötzlich mit jemandem zusammen, der schon zahlt
  • Du beziehst eine Neben- oder Zweitwohnung
  • Du hast eine neue Bankverbindung oder dein Nachname hat sich geändert

Wichtig: Wenn du’s vergisst, zahlst du im schlimmsten Fall doppelt – oder bekommst Mahnungen, obwohl du längst gezahlt hast.

Vadim Holmann
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Vadim Holmann, Umzugsexperte bei der-UmzugsShop.de

Schritt für Schritt: So meldest du dich bei der GEZ um

Du fragst dich "Wie kann ich meinem Rundfunkbeitrag meine neue Adresse mitteilen?" Ganz unkompliziert: Halte dich einfach an folgende Schritte:

  1. Beitragsnummer bereitlegen:
    Du findest sie auf einem alten Schreiben oder Kontoauszug – sie ist 9-stellig.
  2. Online-Formular ausfüllen:
    Geh auf rundfunkbeitrag.de und suche das passende Formular für Änderungen zum Konto. Dort gibst du deine neue Adresse ein, ggf. auch neue Bankdaten oder Namen.
  3. Zusammenzug oder WG? Prüfen, ob du dich abmelden kannst:
     Wenn dein Partner oder Mitbewohner schon zahlt, kannst du dich abmelden – mit Angabe seiner Beitragsnummer.
  4. Nebenwohnung anmelden – oder Befreiung beantragen:
    Wenn du bereits für deine Hauptwohnung zahlst, kannst du für deine Zweitwohnung unter Umständen eine Befreiung beantragen. Das geht aber nicht automatisch – du musst aktiv werden.
  5. Bestätigung abwarten:
    Nach dem Einreichen bekommst du eine schriftliche Rückmeldung. Heb sie gut auf.

Was kostet die Rundfunkbeitrag-Ummeldung?

Nichts. Die Adressänderung beim Beitragsservice ist kostenlos.

Aber: Der Rundfunkbeitrag bleibt bestehen – 18,36 € monatlich pro Wohnung. Nur bei Auszug, Zusammenzug oder Befreiung kannst du unter Umständen nicht mehr zahlen müssen.

Die Adresse beim Beitragsservice zu ändern geht schnell – kann dir aber jede Menge Stress ersparen. Mach’s am besten gleich, bevor du dich um Internet, Möbel und Kartons kümmerst. Denn der Rundfunkbeitrag kommt garantiert – die Frage ist nur, ob an die richtige Adresse.

Unser Tipp:

Die Adresse beim Beitragsservice zu ändern geht schnell – kann dir aber jede Menge Stress ersparen. Mach’s am besten gleich, bevor du dich um Internet, Möbel und Kartons kümmerst. Denn der Rundfunkbeitrag kommt garantiert – die Frage ist nur, ob an die richtige Adresse.

Häufig gestellte Fragen zum GEZ ummelden

Ja – am einfachsten geht’s über das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de. Du brauchst deine Beitragsnummer und deine neue Adresse – die Ummeldung ist in wenigen Minuten erledigt.

Die Adressänderung ist komplett kostenlos. Nur der Rundfunkbeitrag selbst bleibt (Stand 2025) bei 18,36 € pro Monat.

Nein. Auch wenn du dich beim Einwohnermeldeamt ummeldest, erfährt der Beitragsservice nichts davon. Du musst deine neue Adresse selbstständig übermitteln.

Ja – z. B. wenn du ausziehst und jemand anders übernimmt die Wohnung. Der bisherige Zahler meldet sich ab, die neue Person meldet sich für die Wohnung an.

Pro Wohnung muss nur ein Beitrag gezahlt werden – egal, wie viele Personen dort wohnen. Wichtig: Eine Person muss gemeldet sein. Die anderen können sich mit Verweis auf deren Beitragsnummer abmelden.

Online über das Formular beim Beitragsservice. Alternativ: per Post mit dem Änderungsformular. Du brauchst: neue Adresse, ggf. neue Bankdaten, Beitragsnummer.

Am besten direkt nach dem Einzug – spätestens innerhalb weniger Wochen. Je früher, desto geringer das Risiko für doppelte Zahlungen oder Mahnungen.

Im schlimmsten Fall zahlst du doppelt – weil der Beitrag nicht korrekt zugeordnet wird. Oder du bekommst Mahnungen, obwohl du längst zahlst.

Der Beitragsservice kann bis zu drei Jahre rückwirkend Beiträge nachfordern – wenn du z. B. nicht angemeldet warst oder deine Adresse nicht aktualisiert hast.

Über das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de → Bereich „Änderungen zum Konto“. Dort gibst du deine neue Anschrift ein – fertig.