GEZ abmelden beim Umzug
Du steckst mitten im Umzugsstress – und fragst dich irgendwann: Was passiert eigentlich mit meinem Rundfunkbeitrag? Muss ich mich bei der GEZ abmelden? Oder einfach nur die Adresse ändern?
Die Antwort hängt davon ab, ob du weiter selbst zahlst – oder jemand anderes das übernimmt. Hier bekommst du eine klare Übersicht: Wann du dich abmelden musst, wie’s funktioniert und was viele dabei falsch machen.
GEZ abmelden – was steckt dahinter?
Auch wenn alle noch von „GEZ“ reden – offiziell heißt der Dienst seit 2013 anders: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Aber viel wichtiger für dich: Du zahlst den Beitrag nicht als Person – sondern für die Wohnung. Heißt: Wenn du umziehst, musst du klären, ob du beitragspflichtig bleibst oder nicht.
Wann du dich bei der GEZ wirklich abmelden musst
Eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nur dann nötig, wenn du nicht mehr selbst zahlungspflichtig bist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn …
- du in eine Wohnung ziehst, in der schon jemand den Beitrag zahlt,
- du dauerhaft ins Ausland gehst,
- du deinen Haushalt komplett auflöst (z. B. Pflegeheim, WG-Auflösung).
Wichtig:
Keinen Fernseher zu haben zählt nicht – die Beitragspflicht hängt allein an der Wohnung.
GEZ abmelden beim Umzug – so geht’s Schritt für Schritt
Sich vom Rundfunkbeitrag abmelden geht ziemlich einfach:
1. Den richtigen Grund wählen
Du brauchst einen anerkannten Grund zur Abmeldung. Mögliche Optionen:
- Du ziehst zu jemandem, der schon zahlt (z. B. Partner, Eltern, WG).
- Du verlässt Deutschland dauerhaft.
- Deine Wohnung wird komplett aufgelöst.
2. Abmeldeformular online ausfüllen
Auf rundfunkbeitrag.de findest du das passende Formular unter „Wohnung abmelden“. Was du dafür brauchst:
- deine Beitragsnummer,
- alte und neue Adresse,
- Nachweis,
- warum du dich abmeldest (z. B. Meldebescheinigung oder Beitragsnummer des neuen Haushalts).
3. Nachweise hochladen
Ohne Beleg läuft nichts. Je nach Situation brauchst du zum Beispiel:
- eine Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt (bei Auslandsumzug),
- die Beitragsnummer der Person, bei der du künftig wohnst (bei Zusammenzug).
4. Abwarten und Bestätigung sichern
Erst wenn deine Abmeldung schriftlich bestätigt wurde, ist sie wirksam. Bis dahin kann es sein, dass du weiter zahlen musst – also besser früh genug erledigen.
Wann reicht eine einfache Ummeldung?
Wenn du weiter selbst für deine Wohnung zahlst – nur eben an neuer Adresse – musst du dich nicht abmelden. Dann reicht eine Adressänderung beim Beitragsservice. In unserem Beitrag "GEZ ummelden bei Umzug – so geht’s ohne Stress" erklären wir, wie du vorgehst, wenn du GEZ ummelden möchtest.
Mach das am besten direkt nach dem Umzug, damit es keine Überschneidungen oder doppelte Zahlungen gibt.
Diese Fehler beim Abmelden solltest du vermeiden
- Du meldest dich ab, obwohl du weiter allein wohnst → Dann zahlst du doppelt oder kriegst Mahnungen. In diesem Fall ist nur eine Ummeldung nötig.
- Du lieferst keine Nachweise → Abmeldung wird abgelehnt.
- Du kündigst, weil du keinen Fernseher nutzt → zählt nicht, weil’s nicht auf Geräte ankommt.
Zusammengefasst:
- Wenn du weiter allein wohnst, ändert sich nichts – nur Adresse ummelden.
- Wenn du aber nicht mehr selbst zahlen musst – etwa weil du mit jemandem zusammenziehst oder ins Ausland gehst – dann musst du dich abmelden.