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Zweitwohnsitz anmelden leicht gemacht

BB-Verpackungen GmbH
2025-12-15 13:40:00 / Umzugsratgeber / Kommentare 0
Inhaltsverzeichnis

Du hast eine zweite Wohnung – zum Beispiel in einer anderen Stadt für den Job oder fürs Studium? Dann musst du deinen Zweitwohnsitz anmelden. Klingt bürokratisch, ist aber mit den richtigen Infos schnell erledigt. In diesem Guide findest du alles Wichtige zur Anmeldung: Was du brauchst, welche Fristen gelten und was es dich kosten kann.

Zweitwohnsitz anmelden: Was bedeutet das eigentlich?

Ein Zweitwohnsitz ist jede weitere Wohnung, die du neben deinem Hauptwohnsitz regelmäßig nutzt. Sobald du dort nicht nur gelegentlich übernachtest, sondern die Wohnung dauerhaft oder regelmäßig bewohnst, musst du sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Wer muss einen Zweitwohnsitz anmelden?

Die Meldepflicht betrifft alle, die eine zweite Wohnung dauerhaft nutzen – egal, ob du dort arbeitest, studierst oder pendelst. Wenn du regelmäßig dort schläfst oder einen festen Alltag hast, musst du den Zweitwohnsitz anmelden – auch bei Untermiete oder bei Verwandten.

Zweitwohnsitz anmelden – wo und wie geht das?

Du meldest deinen Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) der Stadt oder Gemeinde, in der sich die zweite Wohnung befindet. In vielen Städten kannst du online einen Termin buchen oder dich sogar digital anmelden – je nach Region.

Diese Unterlagen brauchst du zur Anmeldung deines Zweitwohnsitzes

Damit du deinen Zweitwohnsitz anmelden kannst, brauchst du in der Regel:

  • einen gültigen Ausweis
  • eine Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter) 
  • ggf. einen Nachweis über deinen Hauptwohnsitz

Die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht seit dem Bundesmeldegesetz von 2015.

Zweitwohnsitz anmelden – welche Fristen gelten?

In den meisten Bundesländern musst du deinen Zweitwohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach Einzug anmelden. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld – im Zweifel auch rückwirkend.

Zweitwohnsitz anmelden – welche Kosten und Steuern kommen auf dich zu?

Viele Städte erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Die Höhe variiert: zwischen 5 % und 20 % der Kaltmiete sind üblich. Manche Gemeinden verlangen feste Beträge. Es lohnt sich, das vorab beim Amt oder online zu prüfen.

In Sonderfällen – z. B. als Student oder Pendler mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt – kannst du von der Steuer befreit werden. Die Meldepflicht bleibt meist bestehen, aber du zahlst unter Umständen nichts.

Checkliste: So meldest du deinen Zweitwohnsitz richtig an

 Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbaren

 Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung mitnehmen

 Meldeformular ausfüllen

 Frist einhalten (14 Tage nach Einzug)

 Zweitwohnsitzsteuer prüfen

 Meldebestätigung aufbewahren

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zweitwohnsitz anmelden

Immer dann, wenn du regelmäßig in einer weiteren Wohnung wohnst – für Job, Studium oder bei Pendelstrecken.

Fristen, Unterlagen, mögliche Steuer – und dass du im Zweifel belegen kannst, wo dein Hauptwohnsitz ist.

Kurzurlaube sind kein Problem. Regelmäßige Nutzung sind meldepflichtig.

Keiner. „Nebenwohnung“ ist der offizielle Begriff, „Zweitwohnsitz“ die gebräuchliche Formulierung.