Vermieterbescheinigung einfach erklärt
- Was ist eine Vermieterbescheinigung?
- Wer stellt die Vermieterbescheinigung aus?
- Welche Angaben muss die Vermieterbescheinigung enthalten?
- Vermieterbescheinigung anfordern – so gehst du am besten vor
- Vermieterbescheinigung: Häufige Fehler vermeiden
- Muster: Vermieterbescheinigung zum Ausfüllen
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Vermieterbescheinigung
Du willst dich beim Amt anmelden, Kindergeld beantragen oder brauchst einen Nachweis fürs Jobcenter – und plötzlich stehst du da: „Bitte bringen Sie eine Vermieterbescheinigung mit.“
Aber was genau ist das eigentlich? Wer stellt sie aus? Und was passiert, wenn sie fehlt?
Was ist eine Vermieterbescheinigung?
Kurz gesagt: Die Vermieterbescheinigung (auch „Wohnungsgeberbestätigung“) ist ein Dokument, in dem dein Vermieter bestätigt, dass du in eine bestimmte Wohnung eingezogen bist. Du brauchst sie in erster Linie für das Einwohnermeldeamt – laut Bundesmeldegesetz § 19 bist du verpflichtet, deinen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Ohne diese Bescheinigung klappt das nicht. Aber auch andere Stellen fragen danach: Jobcenter, BAföG-Amt, Versicherungen oder Banken – immer dann, wenn ein offizieller Nachweis über deinen Wohnort gebraucht wird.
Wer stellt die Vermieterbescheinigung aus?
Immer der, der dir die Wohnung vermietet hat , stellt eine Wohnungsgeberbescheinigung aus. Also:
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der Eigentümer selbst
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oder die beauftragte Hausverwaltung
Du kannst sie nicht selbst schreiben, und ein Mietvertrag reicht den Behörden meistens nicht aus. Die Bescheinigung muss aktuell, unterschrieben und formell korrekt sein.
Welche Angaben muss die Vermieterbescheinigung enthalten?
Ein formloser Zettel reicht nicht. Damit das Amt deine Vermieterbestätigung akzeptiert, müssen folgende Punkte vollständig und korrekt ausgefüllt sein:
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Name und Anschrift des Vermieters
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Dein vollständiger Name
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Die genaue Wohnanschrift (inkl. Etage oder Wohnungsnummer, falls vorhanden)
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Datum des Einzugs
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Datum der Ausstellung
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Unterschrift des Vermieters
Fehlt etwas, kann das Amt die Anmeldung verweigern – und das kostet im Zweifel Zeit und Nerven.
Vermieterbescheinigung anfordern – so gehst du am besten vor
Schick deinem Vermieter einfach eine kurze E-Mail mit Bitte um Ausstellung – idealerweise mit einem konkreten Datum, bis wann du das Dokument brauchst. Noch besser: Häng gleich eine Vorlage mit an, dann muss er nur noch unterschreiben.
Wenn du gar nichts hörst, hake nach – freundlich, aber bestimmt. Im Zweifel hilft dir das Bürgeramt weiter, aber du musst nachweisen, dass du dich bemüht hast.
Vermieterbescheinigung: Häufige Fehler vermeiden
Die meisten Probleme entstehen nicht durch bösen Willen, sondern durch kleine Flüchtigkeitsfehler. Achte besonders auf:
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das richtige Einzugsdatum – nicht mit dem Mietbeginn verwechseln
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eine lesbare und vollständige Adresse
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die Unterschrift – ohne sie ist das Papier wertlos
Mach dir am besten gleich eine Kopie für deine Unterlagen. Falls das Amt sie verliert, musst du nicht noch mal hinterherlaufen.
Muster: Vermieterbescheinigung zum Ausfüllen
Name des Vermieters: ___________________________
Anschrift des Vermieters: ________________________
Name des Mieters: ______________________________
Anschrift der Wohnung: __________________________
Einzugsdatum: ______________
Hiermit bestätige ich als Vermieter, dass der oben genannte Mieter am angegebenen Datum in die genannte Wohnung eingezogen ist.
Ort, Datum: __________________
Unterschrift Vermieter: _________________________
Tipp:
Du kannst das Muster einfach in ein Word-Dokument kopieren oder direkt ausdrucken und deinem Vermieter mitgeben.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Vermieterbescheinigung
Die Vermieterbescheinigung stellt immer dein Vermieter oder die Hausverwaltung aus – nicht das Amt. Am besten forderst du sie direkt per E-Mail oder persönlich an.
Schreib deinem Vermieter eine kurze, freundliche Nachricht mit der Bitte um Ausstellung einer Vermieterbescheinigung. Häng am besten gleich eine Vorlage an – das spart Zeit.
Ja – wenn du deinen Wohnsitz anmelden oder ummelden willst, ist eine Vermieterbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 BMG). Auch viele Behörden oder Vertragspartner verlangen sie als Nachweis.
Gar nichts. Die Ausstellung einer Vermieterbescheinigung ist in der Regel kostenlos. Nur bei manchen gewerblichen Verwaltungen fällt manchmal eine Bearbeitungsgebühr an – das ist aber eher die Ausnahme.
Du kannst die Vermieterbescheinigung als Mieter nicht selbst ausstellen, aber du darfst sie vorbereiten. Hier ist ein Mustertext, den du deinem Vermieter geben kannst:
Name des Vermieters: ___________________________
Anschrift des Vermieters: ________________________
Name des Mieters: ______________________________
Anschrift der Wohnung: __________________________
Einzugsdatum: ______________
Hiermit bestätige ich als Vermieter, dass der oben genannte Mieter am angegebenen Datum in die genannte Wohnung eingezogen ist.
Ort, Datum: __________________
Unterschrift Vermieter: _________________________