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Sonderurlaub bei Umzug – was steht dir wirklich zu?

BB-Verpackungen GmbH
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Inhaltsverzeichnis

Du steckst mitten in der Umzugsplanung und fragst dich: „Muss ich dafür Urlaub nehmen? Oder steht mir Sonderurlaub zu?“ 

Die Antwort hängt davon ab, warum du umziehst. Und was in deinem Vertrag steht.

Sonderurlaub – was ist das überhaupt?

Sonderurlaub ist eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit, die über deinen normalen Jahresurlaub hinausgeht. Er kann bezahlt oder unbezahlt sein – je nach Anlass und Regelung im Unternehmen.

Typische Gründe für Sonderurlaub sind:

  • eigene Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Tod eines nahen Angehörigen
  • dienstliche Verpflichtungen – z. B. ein Umzug auf Anweisung des Arbeitgebers

Rechtsgrundlage ist § 616 BGB – der greift, wenn du „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in deiner Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden“ ausfällst.

Ein privat organisierter Umzug zählt meist nicht dazu. Ein betriebsbedingter Umzug kann aber sehr wohl unter Sonderurlaub fallen – besonders, wenn dein Vertrag oder Tarifwerk das vorsieht.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?

Der Anlass entscheidet oft, ob du eine Chance auf Sonderurlaub hast.

Art des Umzugs Recht auf Sonderurlaub?
Privater Umzug Nein – ggf. Kulanzregelung möglich
Dienstlich angeordneter Umzug Ja – meist 1 bis 2 Tage üblich
Umzug innerhalb der Stadt Nur bei betrieblichem Anlass
Umzug in eine andere Stadt (Versetzung) Gute Chancen – häufig klar geregelt
Vertraglich geregelter Sonderurlaub Anspruch besteht, je nach Wortlaut

Wie viele Tage Sonderurlaub stehen dir beim Umzug zu?

Wenn dir Sonderurlaub zusteht, liegt er in der Praxis meistens zwischen einem und zwei Tagen. Beispiel: Bei einem dienstlich veranlassten Umzug in eine andere Stadt sind 1–2 Tage üblich. 

Ziehst du dagegen privat innerhalb der Stadt um, bekommst du in vielen Fällen – wenn überhaupt – maximal einen Tag auf Kulanzbasis.

Wichtig: Der Umfang richtet sich immer nach der konkreten Regelung in deinem Vertrag oder Tarifwerk.

Sonderurlaub beantragen – so gehst du vor

Damit dein Antrag gute Chancen hat, gehst du am besten so vor:

  1. Vertrag & Vereinbarungen prüfen: Gibt es eine Regelung zu Sonderurlaub bei Umzug? Falls nicht – wie kulant ist dein Arbeitgeber erfahrungsgemäß?
  2. Schriftlich beantragen: Gib Anlass (z. B. dienstliche Versetzung), Datum des Umzugs und Dauer an. Idealerweise mit einem Nachweis.
  3. Frühzeitig planen: Je eher du den Umzug ansprichst, desto eher kann dein Chef planen – und desto besser stehen deine Chancen. 
  4. Alternative parat haben: Falls kein Anspruch besteht: Urlaub nehmen, Überstunden nutzen oder Umzug aufs Wochenende legen.

Kurz gesagt: Sonderurlaub beim Umzug ist möglich – aber nie garantiert. Was zählt:

  • Warum du umziehst (privat oder dienstlich)
  • Was in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht
  • Wie früh du dich kümmerst 

Tipp zum Schluss: Auch wenn du keinen Anspruch hast – sprich mit deinem Arbeitgeber. Viele zeigen sich kulant, wenn du rechtzeitig und offen kommunizierst.

Häufig gestellte Fragen zu Sonderurlaub beim Umzug

Wenn überhaupt ein Anspruch besteht, sind ein bis zwei Tage üblich – meist bei dienstlich veranlassten Umzügen. Bei einem rein privaten Umzug gibt es in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch, maximal einen Tag auf Kulanz.

Gesetzlich geregelt ist Sonderurlaub nur sehr allgemein in § 616 BGB – für Fälle, in denen du kurzfristig und ohne eigenes Verschulden verhindert bist. Beispiele: Geburt, Todesfall, Hochzeit. Ein privater Umzug zählt normalerweise nicht dazu.

Nein – ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub nur wegen eines privaten Umzugs besteht nicht. Einzige Ausnahme: Wenn dein Umzug betriebsbedingt ist (z. B. durch eine Versetzung), kann sich ein Anspruch aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.

Ja, und zwar häufig – besonders bei privaten Umzügen. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir Sonderurlaub zu gewähren, wenn es keine vertragliche Grundlage gibt. Tipp: Frag frühzeitig und schriftlich – Kulanz ist möglich, aber nicht garantiert.

So gehst du vor:

  1. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen
  2. Schriftlichen Antrag stellen (Anlass, Datum, ggf. Nachweis beilegen)
  3. Frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen
  4. Alternativen anbieten (z. B. Überstunden, Urlaub) – das zeigt Kooperationsbereitschaft

Nur bestimmten Fällen – etwa wenn:

  • dein Umzug betriebsbedingt angeordnet wurde
  • eine verbindliche Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag besteht
  • dein Arbeitgeber auf Kulanzbasis zustimmt

Ein rein privater Umzug rechtfertigt in den meisten Fällen keinen Sonderurlaub.