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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Was für Mieter wichtig ist

BB-Verpackungen GmbH
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Inhaltsverzeichnis

Du stehst kurz vor dem Umzug – und der neue Vermieter fragt nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Du fragst dich: Muss ich die haben? Kostet das was? Und was, wenn mein alter Vermieter blockt?

Wir haben alle wichtigen Infos für Mieter zusammenfasst.

Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Kurz gesagt: Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein formloses Schreiben deines früheren Vermieters, das bestätigt, dass du keine Mietschulden hinterlässt. Damit beweist du: Ich hab bezahlt, ich bin zuverlässig. Warum das wichtig ist?

Für deinen neuen Vermieter ist das ein Pluspunkt. Gerade in Städten mit knappem Wohnraum zählt jedes Detail – und so ein Dokument kann einen erheblichen Unterschied machen.

Wer stellt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom früheren Vermieter oder der Hausverwaltung ausgestellt.

Aber: Er muss es nicht tun. Es gibt keine rechtliche Pflicht. Der Bundesgerichtshof hat das klargestellt: Kein Anspruch, kein Muss.

Heißt: Du bist auf das Entgegenkommen deines alten Vermieters angewiesen. Ein guter Draht hilft oftmals.

So kommst du an die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Schritt für Schritt

  1. Kontaktiere deinen alten Vermieter an
  2. Schicke ihm eine fertige Vorlage – das spart ihm Arbeit
  3. Bitte um Rückmeldung – und frag nach, ob ggf. eine Gebühr anfällt
  4. Wenn er ablehnt: Sieh dir die Alternativen weiter unten an.

Was muss in einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung drinstehen?

Ohne bestimmte Angaben ist die Bescheinigung wertlos. Diese Punkte sollten immer enthalten sein:

  • Dein vollständiger Name
  • Adresse der Wohnung, um die es geht
  • Zeitraum des Mietverhältnisses
  • Aussage, dass du die Miete vollständig, regelmäßig und pünktlich gezahlt hast
  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Ort, Datum und Unterschrift

Optional, aber hilfreich: ein Satz zur Zuverlässigkeit oder Kontaktdaten für Rückfragen.

Was kostet die Bescheinigung?

Theoretisch: Nichts. Praktisch: bis zu 50 Euro.

Da der Vermieter nicht verpflichtet ist, darf er für den Aufwand eine Gebühr verlangen. Wie hoch? Das ist nicht geregelt – manche verlangen gar nichts, andere bis zu 50 Euro. 

Unser Tipp:

Mach’s Deinem Vermieter leicht: Mit einer vorformulierten Vorlage sinkt der Aufwand – und oft auch der Preis.

Wie lange ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gültig?

Es gibt keine feste Gültigkeitsdauer – aber je aktueller, desto besser. Eine Faustregel: nicht älter als 6 Monate. Sonst wirkt sie schnell veraltet oder wenig aussagekräftig.

Das kannst du tun, wenn dein Vermieter dir keine Bescheinigung ausstellt

Es gibt Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und die solltest du kennen. Wenn du keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bekommst, kannst du das kompensieren:

  • Mietquittungen – darauf hast du gesetzlichen Anspruch (§ 368 BGB)
  • Kontoauszüge, die Mietzahlungen belegen
  • SCHUFA-Auskunft – zeigt deine Bonität (kostet ca. 30 €)
  • Zahlungsbestätigung der Hausverwaltung

Die Kombination aus SCHUFA, Gehaltsnachweisen und Kontoauszügen kann genauso überzeugen wie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Häufig gestellte Fragen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Als Mieter solltest du sie nicht selbst schreiben, sondern deinen Vermieter darum bitten. Was du tun kannst: Eine fertige Vorlage mit allen nötigen Angaben vorbereiten. So muss der Vermieter nur noch unterschreiben.

Nur, wenn sie als offiziell eingetragene Vermieter auf dem Mietvertrag stehen. Haben deine Eltern dir die Wohnung einfach überlassen (ohne formellen Mietvertrag), ist eine Bescheinigung meist nicht verwertbar.

Du bekommst sie von deinem vorherigen Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung. Am besten schriftlich anfragen und eine Muster-Vorlage mitsenden.

  1. Vermieter schriftlich kontaktieren
  2. Höflich um die Ausstellung bitten
  3. Vorlage bereitstellen
  4. Rückmeldung abwarten – ggf. telefonisch nachfassen

Nein – er ist nicht verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Du kannst ihn bitten – aber er darf ablehnen. Anspruch hast du nur auf Quittungen über geleistete Mietzahlungen.

  • Quittungen über gezahlte Mieten (darauf hast du ein Recht)
  • Kontoauszüge mit Mietüberweisungen
  • Bonitätsnachweis (z. B. SCHUFA)
  • Zahlungsbestätigung vom Hausverwalter

Das legt jeder Vermieter selbst fest. Üblich sind zwischen 0 und 50 Euro. Frag vorab freundlich nach – und biete eine ausgefüllte Vorlage an.