Mietbürgschaft: Was du wirklich wissen musst
Du willst eine Wohnung – der Vermieter will Sicherheit.
Das heißt fast immer: Kaution zahlen. Und manchmal reicht die allein nicht.
Gerade wenn du noch studierst, frisch im Job bist oder dein Einkommen nicht besonders hoch ist, verlangen Vermieter zusätzlich eine Mietbürgschaft: Eine Person oder Institution, die für dich bürgt, falls du deine Miete nicht zahlen kannst.
Was du über die Mietbürgschaft wissen musst und wann sie wirklich sinnvoll ist, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Was ist eine Mietbürgschaft?
Bei einer Mietbürgschaft erklärt sich jemand bereit, für dich einzuspringen, wenn du als Mieter deine Pflichten nicht erfüllst – zum Beispiel bei Mietrückständen oder Schäden in der Wohnung.
Das kann eine Privatperson sein, etwa Eltern oder Großeltern. Oder ein professioneller Anbieter – wie eine Bank oder Versicherung, die gegen eine Gebühr bürgt. Für den Vermieter ist diese Bürgschaft eine zusätzliche Sicherheit. Und für dich eine Möglichkeit, trotz schwächerer Bonität oder ohne hohes Einkommen eine Zusage zu bekommen.
Mietbürgschaft – Ergänzung oder Alternative zur Kaution?
Hier liegt oft das Missverständnis: Viele sehen die Bürgschaft als Ersatz für die Kaution. In der Realität ist sie das selten. Meist verlangen Vermieter die Kaution trotzdem – bis zu drei Monatskaltmieten, wie gesetzlich erlaubt. Die Bürgschaft kommt zusätzlich ins Spiel, wenn der Vermieter deine Bonität als nicht ausreichend einstuft.
Zum Beispiel:
- Du bist Student oder Azubi ohne regelmäßiges Einkommen.
- Du wechselst gerade den Job oder hast einen befristeten Vertrag.
- Du hast keine ausreichenden Rücklagen für die Kaution.
In solchen Fällen erhöht die Mietbürgschaft deine Chancen – sie zeigt dem Vermieter: „Ich habe jemanden im Rücken, der für mich einspringt.“ Ob er sie statt der Kaution akzeptiert, ist Verhandlungssache – aber selten die Regel.
Wer kann eine Mietbürgschaft übernehmen?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie du eine Mietbürgschaft aufstellen kannst:
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Private Bürgschaft: Jemand aus deinem Umfeld, z. B. deine Eltern, bürgt für dich. Das ist oft kostenlos – aber mit echtem Risiko für den Bürgen. Kommt es zu Zahlungsproblemen, kann er direkt zur Kasse gebeten werden.
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Bank- oder Versicherungsbürgschaft: Du beauftragst einen Anbieter, der für dich bürgt. Das kostet eine jährliche Gebühr – meist zwischen 4 und 7 Prozent der Bürgschaftssumme. Dafür hast du eine saubere Lösung, die viele Vermieter kennen und akzeptieren.
- Bürgschaft auf erstes Anfordern: Die kritischste Variante. Hier kann der Vermieter sofort Geld vom Bürgen verlangen – ohne vorher den Streit mit dir zu klären. Für den Bürgen ein echtes Risiko. Diese Form solltest du nur nutzen, wenn du genau weißt, was du unterschreibst.
Was gehört in eine Mietbürgschaft?
Wenn du eine Bürgschaft vorlegst, ob privat oder über einen Anbieter, achte darauf, dass folgende Infos enthalten sind:
- Name und Anschrift des Bürgen
- deine vollständigen Mieterdaten
- Höhe der Bürgschaft (maximal drei Monatskaltmieten)
- Umfang der Bürgschaft (z. B. Miete, Nebenkosten, Schäden)
- Formulierung als „selbstschuldnerische Bürgschaft“ (bei Vermietern Standard)
- Unterschrift und Datum
Je klarer der Text, desto besser für alle Beteiligten.
Wann lohnt sich die Mietbürgschaft?
Die Bürgschaft ist vor allem dann sinnvoll, wenn du dem Vermieter mit zusätzlichen Sicherheiten entgegenkommen willst – und dir die Barkaution allein nicht reicht, um Vertrauen aufzubauen.
Das betrifft vor allem:
- junge Mieter ohne festes Einkommen
- Berufsanfänger und Menschen in der Probezeit
- Personen mit schwächerer Bonität oder unsicherem Beschäftigungsverhältnis
- Situationen mit vielen Bewerbern, in denen du „mehr Sicherheit“ bieten willst
Auch als Übergangslösung kann eine Bürgschaft helfen – etwa wenn du die Kaution noch nicht komplett hast, aber nicht riskieren willst, die Wohnung zu verlieren.
Was kostet eine professionelle Mietbürgschaft?
Private Bürgschaften sind meist kostenlos – aber mit emotionaler Verantwortung verbunden. Wenn du auf eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft setzt, zahlst du eine Gebühr – in der Regel jährlich.
Je nach Anbieter und Vertrag liegt die Gebühr meist bei 4–7 Prozent der Bürgschaftssumme.
Beispiel: Für eine Bürgschaft über 1.500 Euro zahlst du ca. 60–100 Euro pro Jahr.
Die Mietbürgschaft ist ein echtes Argument, wenn du als Mieter mehr Sicherheit bieten willst. Sie ersetzt die Kaution in den seltensten Fällen, ergänzt sie aber dort, wo Vertrauen fehlt. Und sie verschafft dir Zeit und Luft, wenn dein Budget knapp ist.
Wichtig ist nur: Du musst wissen, was im Vertrag steht. Und dein Bürge – ob privat oder professionell – sollte genau verstehen, was er unterschreibt. Dann kann die Mietbürgschaft genau das sein, was du brauchst: Eine Brücke zur neuen Wohnung.
Häufig gestellte Fragen zur Mietbürgschaft
Bei einer Mietbürgschaft verpflichtet sich ein Bürge – zum Beispiel eine Privatperson, Bank oder Versicherung –, für deine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag einzustehen. Zahlt der Mieter nicht, kann sich der Vermieter direkt an den Bürgen wenden und die offene Summe einfordern.
Die Mietbürgschaft zählt wie die Barkaution zur sogenannten Mietsicherheit. Zusammen dürfen Kaution und Bürgschaft nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen – das ist gesetzlich festgelegt (§ 551 BGB).
Eine Mietbürgschaft ist ein Vertrag, in dem ein Dritter (Bürge) dem Vermieter garantiert, für offene Mietforderungen oder Schäden aufzukommen, falls der Mieter nicht zahlen kann oder will. Sie ist eine zusätzliche oder alternative Sicherheit für den Vermieter.
Bei einer privaten Bürgschaft reicht ein formloses Schreiben – wichtig ist, dass alle wesentlichen Angaben enthalten sind:
- Name und Adresse von Bürge, Mieter und Vermieter
- Erklärung, dass für die Mietverpflichtungen gebürgt wird
- Höhe der Bürgschaft (max. 3 Monatskaltmieten)
- Art der Bürgschaft (z. B. selbstschuldnerisch)
- Datum und Unterschrift
Für eine private Bürgschaft:
- Bürgschaftserklärung (schriftlich, unterschrieben)
- Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen (z. B. Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge – je nach Vermieter)
Für eine Bank-/Versicherungsbürgschaft:
- Bürgschaftsurkunde oder -zertifikat vom Anbieter
- ggf. Identitätsnachweise und Einkommensnachweise für die Beantragung beim Anbieter